Bezugsberechtigte Patienten haben anrecht auf
FFP 2 Masken, aber auch andere Atemschutzmasken wie etwa N95-Masken aus Kanada und den USA sowie CPA-, P2- und DS2-Masken sind möglich.
Diese Masken müssen entsprechend zertifiziert und verkehrsfähig sein.
Ab Januar 2021 werden die Bezugsberechtigten mit weiteren 2x 6 Masken ausgestattet werden. Hierzu werden die Bezugsberechtigten postalisch Bezugsscheine durch ihre Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommen, die dann in der Apotheke vorzulegen sind.
Eine Eigenbeteiligung des Bezugsberechtigten 2€ je Abgabe von 6 Schutzmasken ist zu leisten.